Frage: Entgeld bei Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe noch 4 1/2 Wochen bis zum Mutterschutz zu arbeiten. Leider fühle ich mich in letzter Zeit nicht mehr wohl.Ich kann nachts nicht mehr schlafen und bin tagsüber sehr müde.Das Aufstehen um zur Arbeit zu fahren fällt mir sehr,sehr schwer.Manchmal bleibe ich auch zu Hause und melde mich krank.Die volle Arbeitszeit geht mir sehr an die Substanz. Ich habe letztens von einem 50%-igem Beschäftigungsverbot gehört. Gibt es dieses wirklich? Wird die Arbeitszeit dabei genau halbiert und wie sieht es in dem Fall mit dem Entgeld aus? Wird es in voller Höhe weiter gezahlt, oder auch halbiert (wie bei Teilzeit) ? Wenn so ein Verbot vorliegt, wie wirkt sich das auf das Geld im Mutterschutz bzw. dem späteren Elterngeld aus? Vielen Dank für Ihr Bemühen

Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 12:44



Antwort auf: Entgeld bei Beschäftigungsverbot

Hallo, ja, das gibt es - das muss Ihr FA aussprechen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2010



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