Ich habe eine Frage zum §15 des MUSCHG Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten auch die folgenden Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte: 1. ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,2. Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,3. stationäre Entbindung,4. häusliche Pflege,5. Haushaltshilfe. Ich bin von meinem Arbeitgeber ins Ausland entsand. Ich bezahle meine Sozialabgaben komplett in Deutschland (also auch den kompletten KKAnteil). In Holland sind Hausgeburten üblich. Wenn man ohne medizienische Probleme zu haben im Krankenhaus entbinden will muß man das Zimmer sozusagen mieten und selber bezahlen das sind ca 400-500€. Ich habe mit meiner KK gesprochen und mir wurde gesagt das dieser Betrag nicht von der DAk getragen wird das sie nur das vergüten was auch die Holländische Versicherung bezahlen würde! Ich komme mir ehrlich gesagt ziemlich ver ar. . . . vor! Der Versicherungbetrag einer KK in Holland beträgt nicht mal 20% von dem was man in Deutschland bezahlt, da kann ich es gut verstehen das die stationäre entbindung nicht bezahlt wird! Aber ich bezahle wirklich den vollen KK satz und bekomme die Entbindung nicht bezahlt! Das kann doch nicht sein! Als Antwort bekam ich von der KK "Dann müssen Sie halt nach Deutschland kommen wenn´s losgeht!"
Mitglied inaktiv - 26.05.2004, 11:02