Hallo Frau Bader. Mein Mann hat bei seinem jetzigen Arbeitgeber bis zum 05.02.2014 Elternzeit beantragt und genehmigt. Ab März 2013 geht er in Teilzeit wieder arbeiten (30h/Woche). Nun möchte er im Juni 2013 den Arbeitgeber wechseln und dort in Vollzeit arbeiten. Muss er, um Vollzeit arbeiten zu dürfen, bei seinem jetzigen Arbeitgeber einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit stellen? Oder reicht es, wenn er bei seinem neuen Arbeitgeber einfach keine Elternzeit mehr beantragt? Vielen Dank für Ihre Hilfe. lindin78
von lindin78 am 15.01.2013, 14:57