Hallo Frau Bader am 9. August endet meine Elternzeit. Ich habe noch 10 Tage "alten" Urlaub von vor der Elternzeit und jetzt wohl dann noch 15 Tage in diesem Jahr. Nun möchte ich kündigen. Wie verhält sich das mit dem Urlaub, bekomme ich den ausbezahlt? Vorallem habe ich dummerweise mir den alten Urlaib nicht schriftlich bestätigen lassen von meine direkten Vorgesetzten damals. Und dieser hat in der Zwischenzeit gewechselt. Reicht dafür eine Verdienstbescheinigung aus, auf der ja die noch nicht genommenen Urlaubstage stehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! N.
Mitglied inaktiv - 11.07.2004, 19:38