Mein Erziehungsurlaub endet im März des nächsten Jahres. In welcher Frist muß ich dem Arbeitgeber mitteilen, ob ich meine alte Stelle wieder in Anspruch nehme oder ob ich das Arbeitsverhältnis nicht wieder auf nehme? Vielen Dank für ihre Hilfe.
Mitglied inaktiv - 01.12.2003, 15:53