Hallo Frau B., meine Elternzeit (2 J.), während der ich Teilzeit gearbeitet habe, läuft zum 14.2.04 aus. Jetzt bin ich wieder schwanger. Mutterschutz beginnt am 30.03.04. Mein AG will mich nun zwingen, meine Elternzeit zu verlängern, unter dem Vorwand, kein Geld zu haben, um mir während des Mutterschutzes volles Gehalt zu zahlen und außerdem sei momentan keine Stelle vorhanden. Außerdem müßte ich in einer anderen Niederlassung tätig werden, womit ich einverstanden wäre. Kann er mich zu einer Verlängerung der Elternzeit zwingen? Das letzte Jahr war mit Zustimmung des AG auf die Zeit bis zum 8. LJ. übertragen worden. Eine weitere Frage: Wird die laufende elternzeit durch den Eintritt von Mutterschutzes unterbrochen, so dass des Anspruch auf vollen Lohn wieder auflebt? Vielen Dank im voraus. toto
Mitglied inaktiv - 29.11.2003, 08:17