Wenn die Elternzeit beendet ist und der
Arbeitgeber eine Veränderung der Arbeits
zeit ablehnt zb. bei Schichtdienst und
man deswegen die Arbeit nicht mehr auf
nehmen kann, hat der Arbeitgeber das
Recht fristlos zu kündigen oder wegen
Vertragsbruch zu klagen?
Mitglied inaktiv - 27.11.2005, 14:55
Antwort auf:
Ende der Elternzeit
Hallo,
wenn das so drin steht, würde ich schriftlich TZ beantragen. Wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat, muss man Ihnn das gewähren, wenn keine betreibl. Gründe bestehet. Dann haben Sie aber noch keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten.
Wenn Sie de ANtrag nicht gestellt haben u nicht auf der ARbeit erscheinen, kann der AG kündigen,auch fristlos.
Gruß,
NB
Gr
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.11.2005
Antwort auf:
Ende der Elternzeit
Fakt ist: es gilt Dein Arbeitsvertrag vord er EZ. Wenn dieser Schichtdienst beinhaltete dan müsstest Du diesen jetzt wieder aufnehmen.
Was steht in Deinem vertrag?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 27.11.2005, 17:31
Antwort auf:
Ende der Elternzeit
Hallo Desiree!
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die
Arbeitszeit durch Dienstpläne geregelt
wird.
Grüsse Gitti!
Mitglied inaktiv - 28.11.2005, 12:19
Antwort auf:
Ende der Elternzeit
Sehr geehrte Fr. Bader,
Den Antrag auf Teilzeit habe ich gestellt, er wurde abgelehnt.
Ich kann aber wegen meinem einjährigen
Kind (alleinerziehend) unmöglich
schichten.
Mit freundlichen Grüssen Gitti
Mitglied inaktiv - 28.11.2005, 18:56