Sehr geehrte Frau Bader! Im Juli diesen Jahres endet meine Elternzeit. Und ich möchte aus bestimmten Gründen nicht wieder in meinen alten Betrieb zurück. Ich arbeite seit ca. 1 Jahr von 13 bis 16 Uhr auf 400 EUR Basis. Ab August habe ich einen Kindergartenplatz, was bedeutet das ich zu diesen Zeiten nícht mehr arbeiten kann. Wenn mein jetziger Arbeitgeber mich nicht zu anderen Zeiten beschäftigen will und mein alter Betrieb mich kündigt muß ich mich Arbeitslos melden. Aufgrund welchen Gehaltes berechnet sich das Arbeitslosengeld ? Für eine Anwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen TinaB
Mitglied inaktiv - 19.04.2005, 10:41