Meine Elternzeit endet am 24.06.05. Am 01.08.05 kommt mein Kind aber erst in den Kindergarten und ich möchte einen neuen Arbeitsplatz annehmen. Wann muss ich meinem alten Arbeitgeber kündigen? Habe ich vom 24.06.-01.08.05 Anspruch auf ALG? Bin u.a. alleinerziehende Mutter.
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 02.04.2005, 07:16
Antwort auf:
Ende der Elternzeit
Hallo,
Kü-Frist ist 3 Mo. vor Ende der EZ.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2005
Antwort auf:
Ende der Elternzeit
Kündigen mußt Du 3 Monate vor Beendigung des EU, das hast Du schon verpaßt.
Wenn Du selber kündigst bekommst Du erstmal kein Arbeitslosengeld - warum auch?
Mitglied inaktiv - 02.04.2005, 10:20