Hallo meine Elternzeit endet am 5.2.2013 und ich bin in der wieder frisch schwanger , hatte beim ersten kind ein Beschäftigungsverbot bis zu 21.woche danach nur am Telefon gearbeitet, (war beim Kinderarzt)! ! werde dann voraussichtlich wieder eins bekommen jetzt ab Februar war noch nicht beim Arzt! Nun die eigentliche Frage:ich werden dann bis Mai/juni ein Bv haben und dann sind es noch ca 2 Monate bis zum MiSchu muss ich dann die 2 Monate wieder vollzeit arbeiten gehen? Wenn ich vollzeit arbeite wie berechnet sich mein Mutterschaftsgeld und elterngeld? Vielen Dank
von Ramona89 am 08.01.2014, 20:46