Hallo, Meine Elternzeit endet dieses Jahr und mein Arbeitgeber hat mich telefonisch Kontaktiert. Vor antritt meiner Elternzeit bin ich Filialleitung gewesen und möchte auch in Vollzeit den alten Beruf wieder ausüben. Nun zum Problem, die Filialleitungen werden in 3 Kategorien eingeteilt, die nach Umsatzstärke der Filiale geht und je nach Kategorien wird man bezahlt. Ich bin vorher in der Kategorie 2 gewesen und nun wurde mir gesagt das ich damit rechnen muss eine schlechter Filiale zu kriegen, wo ich dann auch schlechter bezahlt werde. Da sie gerade kein Platz für mich frei haben. Ich ging immer davon aus das man aufgrund der Elternzeit nicht benachteiligt werden darf bzw. Schlechteres Gehalt bekommt. Dürfen die das einfach? Vielen Dank im voraus!
von Tapsy2011 am 21.03.2019, 14:36