Frage: Ende der Elternzeit - kleine Firma

Guten Tag, ich bin bis Dezember 2009 in Elternzeit und arbeite während dessen in meiner alten Firma geringfügig. Die Firma hat zwei Vollzeitkräfte und zwei Mini-Jobber, von denen ich eine bin. Welche Möglichkeiten habe ich in einer kleinen Firma nach der Elternzeit? Speziell: - Muß ich meine alte Vollzeitbeschäftigung wieder bekommen? - Auf Umstellung auf Teilzeit habe ich ja keinen Anspruch, oder? - Welche Kündigungsfristen bestehen für mich bzw. den AG (bin seit 10/2000 im Betrieb) zum Ende der Elternzeit bzw. wenn die Beschäftigung aufgenommen wurde und mein AG mich los werden will? In der Hoffnung, dass meine Fragen nicht zu individuell sind freue ich mich auf eine Antwort. LG Tanja

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 14:05



Antwort auf: Ende der Elternzeit - kleine Firma

Hallo, Sie haben Anspruch auf den alten Arbeitsplatz oder eine vergleichbare Tätigkeit, nicht aber auf TZ. Die Kü-Frist für Sie ist drei Mo., der AG darf erst am ersten Arbeitstag kündigen, dann gilt die gesetzl. (§ 622 BGB) oder vertragl. Frist Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2009



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