Hallo! Meine Elternzeit (ich bin verbeamtete Lehrerin) endet nach drei Jahren am 26.11.04, ich bin nun aber wieder schwanger (ET 24.03.05). Mitte September muss ich nun mit dem Schulamt über meinen weiteren Einsatz sprechen. Nun habe ich zwei Fragen: 1. Wäre es ratsam, erst die schriftl. Bestätigung über meinen Arbeitsbeginn abzuwarten, bevor ich die Schwangerschaft mitteile? 2. Ich habe bisher immer nur Teilzeit gearbeitet. Kann ich nun auf volle Stundezahl erhöhen, obwohl ich wegen der SS nur eine begrenzte Zeit arbeiten werde? Was passiert, falls ich ein Beschätigungsverbot ausgeprochen bekommen sollte (es handelt sich um einer Risiko-SS und die FÄ deutete so etwas bereits an) - bekomme ich dann dennoch die volle Stundenzahl bezahlt, auch wenn ich den Dienst event. gar nicht antreten kann? Vielen Dank für Ihre Mühe, Claudia
Mitglied inaktiv - 29.08.2004, 21:30