Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

Hallo, meine Frage ich bin während der Schwangerschaft weiter weg gezogen. Meine Elternzeit Endet im Februar ( nach drei Jahren ) . Ich bin jetzt aber wieder schwanger und bis zum Februar wo die Elternzeit Endet auch noch nicht im Mutterschutz. Wie geht es da weiter? In meiner ersten Schwangerschaft hat meine Chefin mir ein Beschäftigungsverbot gegeben, da ich als Altenpflegerin nicht arbeiten konnte und sie keine andere Arbeit wie Bürojobs für mich hatte. Müsste sie mich dann denn bis zum Mutterschutz wieder ins Beschäftigungsverbot schicken. Ich kann ja sowieso nicht so weit fahren um dort zu Arbeiten. Danke für ihre Antwort

von Silvie am 26.09.2013, 20:37



Antwort auf: Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

Hallo, wenn man wegzieht muss man eigentlich kündigen. In ihrer Situation kann etwas anderes gelten, wenn Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dann bekommen Sie ab dem ersten Arbeitstag wieder ganz normal ihren Lohn. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2013



Antwort auf: Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

Achso und wie sieht es mit dem Mutterschutzgeld und dem Elterngeld für das zweite Kind dann aus? Ich habe im dritten Jahr Elternzeit kein Geld mehr erhalten, da mein Mann zu viel verdient.

von Silvie am 26.09.2013, 20:55



Antwort auf: Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

Was hättest Du denn gemacht wenn Du nicht schwanger geworden wärest? Ein BV ist dazu da damit die Frau durch die Schwangerschaft nicht schlechter gestellt ist, nicht um sich besser zu stellen durch die Schwangerschaft. Nicht bös gemeint, aber wenn Du weggezogen bist und eh nicht mehr da arbeiten kannst, dann musst Du kündigen 3 Monate vor Ende der Elternzeit, Dich familienversichern über den Mann und Hausfrau sein,oder Dir am neuen Wohnort was neues suchen. Elterngeld wird dann 300€ betragen für das 2. Kind.

von Sternenschnuppe am 26.09.2013, 21:17



Antwort auf: Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

Wenn ich nicht schwanger geworden wäre dann hätt ich von meiner Chefin einen Aufhebungsvertrag bekommen. In meinem Job ist es nunmal üblich ein Beschäftigungsverbot zu bekommen wenn man schwanger ist. Kündigen werde ich jetzt sicher nicht mehr wozu .... mein Chef weiß das ich schwanger bin. Ich hab Kündigungsschutz. Und ich hätte doch gerne eine Antwort von der Expertin und keine dummen Kommentare Danke

von Silvie am 26.09.2013, 21:21



Antwort auf: Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

Oh. War wohl nicht die passende Antwort und schon wird man zickig? Wegen Frauen wie Dir haben Frauen die wirklich auf ein BV angewiesen sind Probleme dieses zu bekommen.

von Sternenschnuppe am 26.09.2013, 22:07



Antwort auf: Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

Du scheinst meine Frage einfach nicht zu verstehen... ich bekomme das Beschäftigungsverbot automatisch. Wie ich hier lese hast du zu allem deinen Senf dazu zu geben aber bitte bitte beantworte meine Fragen nicht denn du scheinst sie ja nichtmal zu verstehen

von Silvie am 26.09.2013, 22:11



Antwort auf: Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

Man muss dir nicht automatisch ein BV erstellen, denn so wie ich es bei dir lese, wäre auch Bürojob möglich. Wenn deine Chefin das realisieren könnte, sähe es ziemlich schlecht für dich aus! (...und wäre ich deine Chefin, würde dir genau so einen Job anbieten, um zu sehen, wie du das dann realisieren möchtest!) Nun gut... Elterngeld...du hast im dritten Jahr nicht kein Elterngeld bekommen, weil dein Mann zuviel verdient, sondern weil es schlichtweg im dritten Jahr überhaupt kein Elterngeld gibt! Du wirst an Elterngeld den Mindestsatz von 300 Euro bekommen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 26.09.2013, 23:44



Antwort auf: Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

Meine Chefin hat kein Bürojob für mich, das weiß ich ja schon ..... Und ich bin mit ihrer zustimmung weggezogen. Wenn man die genauen hintergründe nicht kennt sollte man einfach mal nix sagen !!!!! Ich habe kein Landeserziehungsgeld bekommen meinte ich.

von Silvie am 27.09.2013, 09:26



Antwort auf: Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

Außerdem steht da nicht das ich im dritten Jahr kein Elterngeld bekommen habe sondern das ich einfach garkein Geld bekommen habe ..... erstmal richtig lesen dann schreiben

von Silvie am 27.09.2013, 09:29



Antwort auf: Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

loool Schätzchen, ich zitiere dich: "Antwort von Silvie am 26.09.2013 Achso und wie sieht es mit dem Mutterschutzgeld und dem Elterngeld für das zweite Kind dann aus? Ich habe im dritten Jahr Elternzeit kein Geld mehr erhalten, da mein Mann zu viel verdient." DU hast MuSchu-Geld und Elterngeld angesprochen. Und ich habe dich für so schlau gehalten, dass du genau weißt, dass es im 3. Elternzeitjahr kein MuSchu-Geld gibt, also habe ich aufs Elterngeld bezogen geantwortet. Weiter hast DU geschrieben, dass dir deine Chefin damals keinen Bürojob geben konnte. Das inkludiert noch nicht, dass sie es heute immer noch nicht kann. Und dieses "Ich kann ja sowieso nicht so weit fahren um dort zu Arbeiten" und der Tenor deiner Antworten, lässt Rückschlüsse auf deinen Charakter zu. Da wäre ich doch fast dazu geneigt, dir auch bei einem Wegzug zuzustimmen. Und da wir ja alle "deine Hintergründe nicht kennen" antworten wir einfach nur auf das, was du schreibst. Wenn dir nicht gefällt, wie darauf geantwortet wird, solltest du vielleicht deinen Schreibstil überdenken. Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.09.2013, 15:19



Antwort auf: Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

Also wirklich, was Du da so hineininterpretierst. Unerhört. Komm, setz Dich zu mir auf die Strafbank, ich rutsche ein Stück, da müssen alle hin die unqualifizierte Antworten geben *g*

von Sternenschnuppe am 27.09.2013, 15:40



Antwort auf: Ende der Elternzeit beim ersten Kind bis zum Mutterschutz des zweiten KIndes

Das hier ist ja wohl ein Experten Forum also will ich keine Antworten von irgendwelchen Leuten die nix besseres zu tun haben als einem dumme Sachen zu erzählen sondern eine Antwort von der Expertin. Wenn ich möchte das jeder seinen Senf dazu gibt, dann stelle ich mich auf die Straße und frag die Leute ...... Ich würde dich doch sehr darum bitten deine Meinung bei meinen Fragen sein zu lassen denn die intterressiert mich überhaut nicht .

von Silvie am 27.09.2013, 16:13



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