Hallo! Ich bin bis zum 13.8.2010 im Erziehungurlaub bei meinem AG. Nun bin ich aber wieder schwanger, habe am 27.9. ET und mein Mutterschutz beginnt rechnerisch am 16.8.2010. Da ich ja bereit bin, zu arbeiten, es für die drei Tage auch tun würde interressiert mich, ob mir das volle Mutterschaftsgeld für den Mutterschutz und die 8 Wochen nach der Geburt zusteht? Wäre ich nicht schwanger, würde ich ab dem 13.8. wieder voll arbeiten. Habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag für eine 100% Stelle. Werde allerdings nach der Geburt von Nr 2 auch wieder die vollen drei Jahre Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen. Und wie sieht es da mit dem Erziehungsgeld aus? Ich arbeite seit Januar auf 400€ Basis (mit Genehmigung meines AG`s) in einer Bäckerei. In welcher Höhe steht mir dieses dann zu? Danke schonmal vorab und LG Ilona
Mitglied inaktiv - 01.03.2010, 14:53