Ende Erziehungsurlaub, keine ARbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ende Erziehungsurlaub, keine ARbeit

Hallo Frau BAder, Im Oktober endet mein Erziehungsurlaub. Daher steht mir in den nächsten Wochen (um die 3 Monatige Frist zu wahren) ein Gespräch mit Arbeitgeber (Betrieb mit mehr als 60 AN) an. Da ich von Kolleginnen die auch entbunden hatte schon gehört habe das der AG keine Teilzeit macht, wie soll ich mich dann verhalten ? Eigentlich will ich dort auch gar nicht mehr arbeiten, viel zu weiter Fahrtweg, schlechtes Betriebklima etc. 1) Soll ich mich kündigen lassen ? Bekomme ich dann Arbeitslosengeld und bin mit Kind weiterhin in der bisherigen KK Krankenversichert ? Wieviel % ARbeitslosengeld vom letzten Gehalt bekommt man ? 2) Könnte ich nach einer Abfindung fragen ? DAnn bin ich aber nicht arbeitslos gemeldet oder ? 3) Ist man mit einem 400 Euro Job irgendwo gemeldet damit man nicht als Schwarzarbeiter läuft ? Vielen Dank im vorraus Maren

Mitglied inaktiv - 03.06.2005, 13:48



Antwort auf: Ende Erziehungsurlaub, keine ARbeit

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Bei einer Kündigung vom AG sind Sie nicht gesperrt, eine Abfindung wird aber angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2005



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