Sehr geehrte Frau Bader, ich habe hier folgendes Problem und weiß absolut nicht, wie ich mich verhalten soll. Ich arbeite seit Okt. 2002 als geringfügig Beschäftigte in meinem alten Betrieb (Anwaltskanzlei). Am 12. Dez. 2002 endet mein Erz.U (habe nur 2 Jahre beantragt) und ich habe um Teilzeit (16h/Woche) gebeten. Heute kam mein Chef zu mir und teilte mir mit, daß aus betriebsbedingten Gründen keine Teilzeit möglich wäre, sondern nur meine alte Arbeitsstelle mit 40h/Woche. Bin jetzt in der 10.SSW und mein AG weiß noch nichts davon. Jetzt weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll. Abgesehen davon, daß ich jetzt meine Tochter, die gerade 2 Jahre alt ist, für mindestens 10 Stunden in die Einrichtung geben muß. Soll ich den Vertrag mit 40 Stunden unterschreiben und dann sagen, daß ich schwanger bin? Oder was passiert, wenn ich mitteile, daß ich die 40 Stunden nicht arbeiten kann und dazu noch die Schwangerschaft. Dürfen die mich dann kündigen oder habe ich nur die Möglichkeit mit meinem alten Arbeitsvertrag? Anspruch auf Teilzeit besteht m.E. nicht, weil weniger als 15 Angestellte, oder wie ist das geregelt? Bin halt so empört, weil meine Chefs alle Kinder im gleichen Alter haben und genau wissen, wie kompliziert das mit der Kinderbetreuung ist und dass es nicht so unbedingt toll ist, ein so kleines Kind so lange in die Einrichtung zu geben. Weiß echt nicht, wie ich mich entscheiden soll. Wie wäre es mit Arbeitslosengeld? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 22.10.2002, 22:46