Hallo! Ich bin Beamtin auf Lebenszeit und zurzeit in Elternzeit. Nach dem Mutterschutz hab ich noch 6 Wochen restlichen Erholungsurlaub "abgebummelt" und danach erst die Elternzeit begonnen (nahtloser Übergang). Endet die Elternzeit dann trotzdem nach genau 3 Jahren bzw. am 3. Geburtstag des Kindes, oder kann ich dann noch 6 Wochen länger zu Hause bleiben? Das wäre für uns wichtig, weil unser Sohn im Sommer Geburtstag hat und ich die Zeit gern für die Eingewöhnung in die Kita nutzen würde.
Mitglied inaktiv - 16.03.2006, 12:56