Frage: Ende Elternzeit

Hallo Frau Bader, es geht um folgendes. Meine Elternzeit endet zum 20.6.03. Im Moment arbeite ich dort auf Euro 400,00 Basis. Nun meine Fragen: 1. Ich möchte, nach der Elternzeit dort nicht weiter arbeiten, da ich laufend das Problem "Mobbing" habe. (Mir wurde halt übel genommen, dass ich schwanger wurde, kleiner Betrieb nur 2 Vollzeit und 4 Euro 400,00 Job-Angestellte). 2. Wie lange muss ich das vorher mitteilen ? 3. Ich will aber nicht kündigen. Ist dann ein Aufhebungsvertrag besser bzw. er soll mir kündigen z.B. mit Begründung "kein Platz" mehr (der Dame, welche für mich eingestellt wurde, will er nämlich nicht kündigen). PS: Mein Chef ist eigentlich sehr kulant d.h. er lässt gut mit sich reden. 4. Wie sieht es aber aus, wenn ich jetzt vor Juni 06 nochmals schwanger werden würde ? Liebe Frau Bader, viele Fragen, ich weiß, ich bedanke mich jedoch schon ganz herzlich im voraus für Ihre Antworten. Liebe Grüße Keks

Mitglied inaktiv - 05.03.2006, 09:10



Antwort auf: Ende Elternzeit

Hallo. Sie können zum Ende des EU mit Frist von 3 Mo oder während dem EU mit den normalen Fristen kündigen.Wenn er kündigt, muss er mit Nachfragen vom AA rechnen. Bei einem Aufhebungsvertrag werden Sie uU gesperrt sein. Wenn Sie vor Ablauf der EU schwanger sind, ändert das nur, das er nur mit Zustimmung des Aufsichtsamtes kündigen kann.Sie müssen aber die ARbeit wieder antreten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2006



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