Frage: Ende Elternzeit und dann?

Liebe Frau Bader, am 31.03.04 endet die Elternzeit meines 2. Kindes und ich habe bei meinem AG bereits Antrag auf Teilzeit gestellt (2 Tage á 6h), der aus betrieblichen Gründen abgelehnt wurde. Es werden z. Zt. Tausende von Mitarbeitern abgebaut. Nun müsste ich zum Ende der Elternzeit kündigen, wenn ich nicht wieder Vollzeit arbeiten wollte. Das ärgert mich sehr, da ich 15 Jahre dort beschäftigt war und mein AG so auf billige Weise einen Mitarbeiter mehr losbekommen würde. Jetzt will ich auf eine Vollzeitstelle drängen, die mir wahrscheinlich auch nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Muss mir dann mein AG kündigen? Wenn ich doch etwas angeboten bekommen würde, würde ich die Stelle nicht annehmen. Was passiert, wenn ich dann die 3-monatige Kündigungsfrist nicht einhalten kann? Woher kommt die überhaupt? Danke für Ihre Hilfe Kiki

Mitglied inaktiv - 15.11.2003, 21:54



Antwort auf: Ende Elternzeit und dann?

Hallo, Sie haben Anspruch auf eine volle Stelle. Wenn Sie die nicht antreten wollen, müssen Sie gem. MuSchG mit 3 Mo Frist kündigen. Dann werden Sie beim AA 12 Wo gesperrt sein. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2003



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