Hallo! Meine Elternzeit endet nun nach 3 Jahren und ich bin jetzt wieder schwanger. Zwischen Wiederbeginn und neuem Mutterschutz liegen nun insg. 3 Monate, die ich arbeiten muss, jetzt auch Vollzeit (vor der Elternzeit nur Teilzeit). Nun meine Frage: Kann es Probleme geben, wenn ich auf Grund einer Risikoschwangerschwangerschaft sofort krank geschrieben werde und somit gar nicht zur Arbeit erscheinen kann, oder muss mein Arbeitgeber mein Gehalt trotzdem zahlen? Vielen Dank, Viola
Mitglied inaktiv - 11.09.2004, 13:41