Hallo Frau Bader, mein Sohn wird am 07.04.04 drei Jahre, somit müsste ich am 08.04.04 wieder anfangen zu arbeiten. Da ich aber nun wieder Schwanger bin mit ET 09.07.04, möchte mich mein AG mit unbezahltem Urlaub zu Hause lassen. Hat dies für mich irgendwelche negativen Auswirkungen? Bekomme ich ab den 6 Wochen vor dem ET trotzdem Mutterschaftsgeld und von Wem? Vielen Dank. MfG Carmen
Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 14:55