Frage: Ende 3-jähriger Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ende April endet nun meine 3-jährige Elternzeit. Ich bin nun erneut schwanger und mein ET ist Ende August (Beginn Mutterschutz ca.Anfang Juli). Ich müsste somit für ca. 2 Monate bei meinem Arbeitgeber anfangen. Kann für diese kurze Zeit ein Beschäftigungsverbot erlangt werden oder ggf eine Krankschreibung? Oder ist eine Krankschreibung, da diese über 6 Wochen hinausgeht eher ungeeignet hinsichtlich Mutterschaftsgeld, Elterngeld etc.? Danke vorab und grüße

von lieschen92 am 09.02.2020, 13:56



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Hallo, ich verstehe den Sinn der Frage nicht. Wenn Sie krank sein werden, können Sie krank geschrieben werden. Ein BV "erlangen" kann man nicht. Der AG entscheidet, ob Gefahr von der Arbeit ausgeht - dann bekommt man eins. Ich gebe meinen Vorrednern schon Recht. Die Frage im Zusammenhang mit der Tatsache, dass Sie nur 2 Mo. arbeiten müssten, hinterläßt ein "Geschmäckle". Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2020



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Auf welcher Grundlage? Warum solltest du die 2 Monate nicht arbeiten können? Der kurze Zeitraum dazwischen ist jedenfalls kein Problem. Das ist dann eben für dich und der AG etwas wo ihr schlicht und einfach durch müsst. Finanziell wird es so oder so keine Rolle spielen. Für das EG wird im besten Falle April, Mai und Juni herangezogen. Diese 3 Monate werden die Grundlage deines EG sein. Ich bezweifel das es da ein riesen Unterschied sein wird ob du Geld bekommst oder nicht. Außer du bist Spitzenverdienerin. Sonst wird es wohl eher in Richtung Mindestsatz von 300 € werden. Solltest du Krankengeld bekommen, fällst du halt nach 6 Wochen ins Krankengeld. Wenn AU wegen Schwangerschaft wird das Krankengeld ausgeklammert. Wenn ohne Bezug zur Schwangerschaft gilt der Monat eben auch mit 0, eine Nullrunde mehr oder weniger wird da aber wie gesagt den Kohl nicht mehr fett machen. Schlau wäre halt gewesen, wenn weitere Schwangerschaft geplant, in der EZ in TZ zu arbeiten, damit hättest du neues EG generieren können. Bei 3 x Lohn und 9 x 0 € wird aber wie gesagt nicht viel rum kommen. Halt blöde geplant. Statt zu überlegen ob sich die Zeit nach Ende der EZ noch lohnt würde ich also versuchen jetzt bereits wieder zu arbeiten. Bis zu 30 Std die Woche darf man das in der EZ - und das Geld würde dann auch in das neue EG einfließen. Für das Mutterschaftsgeld ist es auch unerheblich, außer du lässt dich freiwillig freistellen. Ansonsten wirst du das bekommen was vertraglich vereinbart ist.

von Felica am 09.02.2020, 14:18



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

du musst so arbeiten, wie vereinbart. wie alle anderen frauen auch. ein bv kann man doch nicht erlangen! krankschreibung auf grund faulheit auch nicht. es tut mir leid, dass ich so hart schreibe aber bezahlt daheim sitzen weil man keine lust hat zu arbeiten geht gar nicht! das ist im übrigen sozialbetrug! hammerhart

von mellomania am 09.02.2020, 15:31



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Ein Beschäftigungsverbot ist ein Mittel, wenn eine Gefährdung für das Leben von Mutter oder Kind besteht. Von dem ab, die Monate Mai und Juni erhöhen nicht wesentlich das Elterngeld auf über den Mindestsatz. Das du 3 Jahre Elternzeit gewählt hat, interessiert nämlich niemand. Massgeblich sind die 12 Monate vor neuen Mutterschutz!

Mitglied inaktiv - 09.02.2020, 16:06



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Vielen Dank für Eure Antworten. Es geht hier lediglich um die Frage, ob ein BV oder Krankschreibung angenommen wird. Wer die Sachlage bzw Umstände hier nicht kennt sollte nicht voreilIg von Faulheit oder keine Lust zum Arbeiten reden ... Fr. mellomania sollte vielleicht erst einmal DENKEN und dann schreiben

von lieschen92 am 09.02.2020, 18:25



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Klar kannst die Zeit irgendwie überbrücken... BV ohne Grund könnte aber nach hinten los gehen... Für das neue Elterngeld ist es nicht viel von Relevanz.

Mitglied inaktiv - 09.02.2020, 18:45



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Vielen Dank für Deine Antwort. Wäre dann selbstverständlich ein BV m. Grund. Wenn ich aber eine Krankschreibung nehme u. über 6 Wochen hinausgehe, also Krankengeld bekomme, ist es aber für das Mutterschaftsgeld von Relevanz? Für das Mutterschaftsgeld sind die letzten 3 Monate vor Mutterschutz relevant oder? Danke vorab schon einmal!!!!

von lieschen92 am 09.02.2020, 19:42



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

wenn ein bv nötig sein sollte, was du jetzt ja noch gar nicht wissen kannst oder eine krankmeldung was du jetzt auch noch nicht weißt ob du später krank bist, wird das angenommen wenn es nötig ist. ich muss mir gar nix überlegen. DU fragst ob in der zukunft krankmeldung angenommen wird. dann formuliere richtig!

von mellomania am 09.02.2020, 20:29



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

das ist kein wunschkonzert! du kannst NICHT entscheiden ob du eine Krankmeldung bekommst oder ein bv! versteh das doch einfach. du hast KEINERLEI mitspracherecht und ein wahlrecht schon gar nicht. sorry aber wer so fragt muss mit diesen antworten rechnen.

von mellomania am 09.02.2020, 20:30



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Es spielt keine Rolle, ob sich eine Krankschreibung ungünstig auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld auswirken. Wenn du "gesundheitliche Probleme" hast, dann muss dein Arzt prüfen/beurteilen, ob du arbeiten kannst/darfst oder nicht. Der Arzt muss beurteilen, ob ggf. ein Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung notwendig sind. Was angebracht ist, muss der Arzt beurteilen. Die Dauer bis zum Mutterschutz spielt dabei keine Rolle.

von chrissicat am 09.02.2020, 20:39



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Ein Gesetz das vorsieht, dass man eine kurze Zeit zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz mit einem BV und/oder mit einer krankschreibung überbrücken kann gibt es aber nicht.. Im Zweifel wirst du arbeiten müssen.

Mitglied inaktiv - 09.02.2020, 20:49



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Also, die Frage der Wahl stellt sich wie gesagt nicht. Entweder es gibt die Grundlage für ein BV oder für eine AU. Das eine schließt das andere aus. Wählen kannst du da also wirklich nicht. Und wie auch bereits schrieb, es spielt auch keine Rolle. Das Mutterschaftsgeld wird anhand des gültigen Vertrages berechnet. Selbst wenn deine EZ einen Tag vor dem neuen Mutterschutz enden würde. Und AU wie auch BV gelten als gearbeitete Zeiten. Wenn du also laut Vertrag 1500 € verdienst, dann bekommst du darüber auch das Mutterschaftsgeld. Egal ob du vorher gearbeitet hast, egal ob BV, egal ob AU.

von Felica am 09.02.2020, 22:09



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

So mancher verflucht hier bestimmt, dass Hinz und Kunz - neben Frau Bader - kommentieren dürfen. Ich finde es lustig...teilweise... Mein Senf: Das Leben ist kein Ponyhof und rein rechtlich würde ich denken, du hast keine "Wahl"-Möglichkeit. Geht es dir gut, kannst du arbeiten. Bist du krank, kann man dich krankschreiben. Gibt es Anhalt darauf, dass deine Arbeit deiner Schwangerschaft nicht zuträglich sein könnte, bekommst du ein BV. Wäre es ev. möglich, dass du z.B. den vor oder in der Elternzeit angehäuften Urlaub nimmst? Dein Mann seinen Urlaub zeitversetzt? Dann wäre vielleicht schon ein kleiner Teil der Kinderbetreuung abgedeckt, ich verstehe es so, dass du nicht arbeiten willst oder kannst, weil du das erste Kind betreuen willst? Alles Gute für die Schwangerschaft und die Entbindung.

von Mutti69 am 10.02.2020, 08:55



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Ich würde jedenfalls nicht vor Begeisterung vom Stuhl fallen, wenn eine Mitarbeiterin für zwei Monate hier aufschlägt, nur um dann wieder für drei Jahre zu verschwinden: Ich stelle einen neuen PC hin mit allem Zipp und Zapp, richte die Berechtigungen ein, veranlasse die entsprechenden Schulungen für alles, was sich in der Zwischenzeit geändert hat, mit etwas Glück betrifft es raummäßig und schulungstechnisch noch ein paar andere Mitarbeiter*innen - für was? Weder als AG, noch als Vorgesetzter oder Kollege wäre das etwas, was mich dieser Person freundlich stimmen würde, auch wenn sie natürlich nichts dafür kann. Deswegen finde ich es bissi blöd, nur der AN anzulasten, daß sie gerne wüßte, welche Optionen sie sonst noch hat. Der AG sitzt wahrscheinlich grad mit der PA und/oder dem Steuerberater zusammen und stellt die gleichen Überlegungen an: "Wie kann ich es kostengünstig vermeiden, das ganze Neue-Mitarbeiter-Gedöns für Nichts und wieder Nichts zu durchlaufen."

von Strudelteigteilchen am 10.02.2020, 09:14



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Da hast du Recht, deshalb ja mein Hinweis in der ersten Antwort das es zwar für beide Seiten Blöde ist, aber man da jetzt, wenn man es rein rechtlich betrachtet, da jetzt durch muss. Ich persönlich wäre als AN wie auch als AG auch nicht begeistert und würde schauen welche Lösungen es gibt. Allerdings würde ich, sofern möglich, eher die Chance nutzen jetzt trotz Schwangerschaft zu arbeiten damit ich höheres EG bekomme. Aber ich denke auch, wer es sich leisten konnte 3 Jahre daheim zu bleiben, bei dem spielt das finanzielle weniger eine Rolle. Wären ab Geburt immerhin mindestens 500 € ,mehr als vorher (EG+KG).

von Felica am 10.02.2020, 09:53



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Na, dann kann man aber doch auch das Rumgehacke auf der AP sein lassen, oder? Genauso wie die Unterstellungen, sie wolle sich nur auf Kosten von anderen einen schönen Lenz machen. Wenn sie meine Kollegin wäre, würde ich ihr den "schönen Lenz" noch viel eher unterstellen, wenn sie sich an einen funkelnagelneuen Schreibtisch setzt, mit einem funkelnagelneuen Computer, da dann zwei Monate bissi rumdaddelt - produktiv wäre sie in meiner Branche in der Zeit definitiv nicht - mir möglicherweise noch mit dummen Fragen die Zeit raubt, und sich dann wieder verdünnisiert. Sie bekommt sicher sowieso den Unmut des AG ab. Auch wenn der versucht, es sie nicht spüren zu lassen - daß der von der ganzen Angelegenheit eher genervt ist und sie eigentlich gar nicht am Arbeitsplatz sehen will, werden die Gespräche sicher zeigen. Ganz neutral und ohne dieses ständige persönliche (Ab-)Werten der Fragesteller: * Während eines BV bekommt man den normalen Lohn, der sich auch auf das Elterngeld auswirkt - ob das was reißt, vom Betrag her, hängt von der Einkommenshöhe ab. * Krankengeld zahlt sechs Wochen der AG, danach die KK. Bei einer schwangerschaftsbedingten Krankheit würde das bedeuten, daß ein weiterer Monat aus der EG-Berechnung rausfliegt. Ob das was ausmacht, hängt wiederum vom Einkommen ab. * Ob ein BV notwendig ist, hängt vom Arbeitsplatz ab. * Ob eine Krankschreibung erforderlich ist, hängt davon ab, ob man zum fraglichen Zeitpunkt krank ist. * Möglicherweise ist eine bezahlte Freistellung durch den AG bis zum Mutterschutz möglich und für den AG "weniger schlimm", als eine erzwungene Beschäftigung. Evtl. in Kombination mit Resturlaub oder Neu-Urlaub, der ja im neuen Mutterschutz wieder entsteht. Mit dieser Option würde ich in die Verhandlungen gehen.

von Strudelteigteilchen am 10.02.2020, 10:38



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Rum gehackt hat hier ja nur eine, alle anderen haben recht neutral geantwortet. Gut, reininterpretieren kann man trotzdem was wenn man will.

von Felica am 10.02.2020, 11:03



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Rumgebrüllt hat nur mellomania, der Rest hat lediglich insinuiert.

von Strudelteigteilchen am 10.02.2020, 12:02



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

der AG und die AN können nicht zulasten andrer eine für sich gute zwischenlösung finden. wenn der AG bereit ist, sie auf SEINE konsten freizustellen ok. aber bv oder au sind kosten, die außenstehende betreffen.

von mellomania am 10.02.2020, 12:44



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

SIE fragt und es sieht für alle hier eben nicht danach aus, als hätte sie ein bv nötig oder eine KM. was die intern auskaspern ist ja deren problem. was da mit rumbrüllen zu tun hat versteh ich nicht sorry. SIE fragt ob sie wählen kann. dann muss die AP ihre fragen so formulieren, dass es für alle klar ist. ohne fakten und wischiwaschi ist keine beurteilung möglich.

von mellomania am 10.02.2020, 12:46



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

..

von mellomania am 10.02.2020, 13:27



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Frau Bader redet von einem "Gschmäckle", Du brüllst rum, schreibst von "Faulheit" und "keiner Lust" - den Unterschied brauche ich Dir nicht zu erklären, oder? Keiner sagt, daß das eine tolle Idee ist, aber die "Schuld" alleine bei der Arbeitnehmerin (= Posterin) zu suchen und sie wild zu beschimpfen ist einfach nicht fair. Man kann doch freundlich die Optionen und deren Konsequenzen aufzeigen. Versuch's mal, ist gar nicht so schwer.

von Strudelteigteilchen am 10.02.2020, 13:56



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

zum 3. mal: SIE fragte so, dass man versteht, dass sie eine lösung sucht nicht arbeiten zu MÜSSEN. jetzt bist du dran. was verstehst du da drunter? es ist faulheit und keine lust für 8 wochen. jetzt shcon nach krankenschein ohne krankheit fragen findest du normal? bv in betracht ziehen? naja. seltsam wie du denkst. ich scheibe halt aus was es ist.

von mellomania am 10.02.2020, 14:30



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Spare dir die Mühe. Es lohnt nicht.

von Felica am 10.02.2020, 14:41



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Nein, ich mache bei weitem nicht immer alles richtig. Vielleicht habe ich genau deswegen Verständnis für die, denen es auch so geht? Vielleicht will sie nicht arbeiten müssen, weil sie genau weiß, daß der Chef sie nicht mit offenen Armen empfängt für zwei Monate? Könnte ja sein? Mir ginge es so. Dir sicher nicht, denn Du setzt Dich nach drei Jahren Abwesenheit hin und bist von der ersten Sekunde an produktiv, gell?

von Strudelteigteilchen am 10.02.2020, 15:21



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Jetzt muss ich mellonamia aber Recht geben (auch wenn ich sonst nichts schreibe), wieso soll das denn letztendlich die Allgemeinheit bezahlen wenn AG und AN keinen Bock aufeinander haben? Nimmt man Euch direkt das Geld aus der Tasche wäre der Aufschrei größer. Wenn man so fragt ob man Krankengeld oder BV bekommt dann unterstelle ich das man es sich auch mit allen Mitteln holen wird und wenn man den Arzt usw. anlügt. Das kann dochwohl nicht Sinn der Sache sein. Hat der AG keine Lust auf den AN dann soll er ihn bezahlt zu Hause lassen und hat AN keine Lust evtl. unbezahlt frei nehmen.

von Dream2014 am 10.02.2020, 17:29



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

er wird immer größer. hast du den zahnarztthread gesehen? weia…...

Mitglied inaktiv - 10.02.2020, 17:38



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Ja, irgendwie ist grad "Unterstelle jedem nur Böses, damit Du draufhauen kannst"-Woche. Interessanterweise sind auch offline die Untersteller zugange. Es muß der Mond sein..... @ Dreamdingens: Du hast schon verstanden, daß ich die Vorgehensweise der AP nicht unterstütze, oder? Mir ging es nur darum, ihr deswegen gleich alles mögliche Üble zu unterstellen. Aber da Du diese Unterstellungen sowieso zugibst und als Prinzip rechtfertigst, unterstelle ich jetzt mal, daß Du eine unfreundliche und zickige Person bist. Gerngeschehen!

von Strudelteigteilchen am 10.02.2020, 17:47



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

von Dream2014 am 10.02.2020, 18:23



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

kann es nicht sein, dass sie auf krank macht oder sich ein bv erschleicht. wenn SIE nicht arbeiten WILL muss SIE das mit dem AG klären. intern. auf dessen kosten oder auf ihre. aber jetzt shcon zu fragen, wie sie das anstellt mit km oder bv, das heißt eben für mich, dass sie geld will aber nicht arbeiten. das hat mit unterstellng nix zu tun, das ist fakt solange sie so gezielt so fragt. ich habe den für mich besten AG den es gibt. bei uns gäbe es solche probleme überhaupt nicht und mir käme es nie in den sinn, den AG oder die allgemeinheit zu meinem vorteil hin zu bescheißen. und wenn der AG sie nicht will, dann soll ER sie auf SEINE kosten freistellen. bv und km sind aber kosten der allgemeinheit und somit für viele hier eben nicht vertretbar.

von mellomania am 10.02.2020, 19:37



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Sach ma mania, warum eigentlich gehen bv und km auf deine kosten? Wärst du nicht die erste, die um jeden preis das ungeborene schützen würde? Weisst du ob dein ag das auch so witzig findet? Weil du ihn grad so hervorheben tust... Fragen über fragen...

Mitglied inaktiv - 10.02.2020, 20:47



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

sie möchte nix schützen, sie sucht eine möglichkeit, zwei monate nicht zu arbeiten. oder siehst du in ihrer frage irgendwas anderes? wer zahlt denn das bv? richtig, die umlagekasse der krankenkasse. und da hängst du mit deinem beitrag vielleicht mit drin. oder etwa nicht? was soll mein AG witzig finden? verstehe deine gedankengänge gerade überhaupt nicht. gib mir einen hinweis, dass sie nicht arbeiten KANN weil ein bv nötig wäre. sie WILL nicht. anders hat sie nie gepostet, gefragt sonst was.

von mellomania am 10.02.2020, 21:06



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

*ich habe den für mich besten AG den es gibt. bei uns gäbe es solche probleme überhaupt nicht und mir käme es nie in den sinn, den AG oder die allgemeinheit zu meinem vorteil hin zu bescheißen* deine worte. weißt du es denn, wie es wäre, wenn du schwanger wärst und vll krank würdest bei eben jenem sautollen ag? ich habe keine Ahnung, ob ich mit beiträgen in der umlagekasse der krankenkasse hänge, ich zahle kk-beiträge in erster Linie für mich und fühle mich durch eine werdende mutter, die vll auch aus psychischen gründen (und das kann ich UNBEDINGT nachvollziehen) zwei Monate nicht arbeiten will, nicht direkt geschädigt. und schon gar nicht so, dass ich jemanden beleidige....

Mitglied inaktiv - 11.02.2020, 09:07



Antwort auf: Ende 3-jähriger Elternzeit

Und wie mein (wirklich toller) AG reagieren würde, kann ich nicht sagen - der Laden ist zu groß, da sind Sonderlocken immer schwierig. Ist auch wumpe, denn es geht um den AG der AP - und ich hätte jedes Verständnis dafür, wenn der unterbegeistert ist. Nochmal zum mitschreiben: Ich habe an KEINER Stelle geschrieben, daß die Lösungen BV oder AU rechtlich supidupi sind. Ich finde bloß, daß man die AP nicht beschimpfen und anschreien muß, nur weil sie es wagt, diese Optionen in ihre Gedankenspiele für eine möglichst konfliktfreie Lösung einzubeziehen. Endegelände. (Und - ganz persönlich - würde ich als Beitragszahler auch nicht auf die Barrikaden gehen, wenn sie sich zwei Wochen krankschreiben ließe. Da gibt es ganz andere Dinge, über die ich mich aufregen könnte, wenn ich wöllte.)

von Strudelteigteilchen am 11.02.2020, 09:49



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