Hallo Frau Bader, ich habe da mal eine Frage. Wenn Person A in das Emailkonto von Person B geht, dort aber weder Mails löscht noch selbst verschickt und nur mitliest, wie wird das gewertet, wenn Anzeige deswegen gestellt wird? Das Passwort wurde NICHT geknackt, sondern Person B hat es Person A selbst mitgeteilt. Person A sollte zu früheren Zeiten auch ab und an das Mailkonto checkn, wenn Person B auf Dienstreise war. Konkret geht es um ein mittlerweile geschiedenes Ehepaar. Er durfte früher in ihrem Namen etwas mit ihrem Konto machen ( Mails abrufen ). Nach der Trennung hat sie das Passwort nicht geändert und nun bemerkt, dass er immer noch Zugang zu ihrem Mailkonto hatte ( 2 Jahre ). Sie hat die IP-Adressen kontrolliert und festgestelt, dass jemand öfter in ihrem Account war. Derjenige ( vermutlich ihr Exmann ) hat keine Mails verschickt oder gelöscht. Wie sieht das aus, wenn sie nun eine Anzeige bei der Polizei macht? Er wird sicherlich verhört werden. Er wird sagen können, dass er das Passwort nicht geknackt hat, sondern dass sie es ihm mitgeteilt hat. Seine Aussage wird protokolliert und zur Staatsanwaltschaft gegeben. Davon gehe ich jetzt mal aus, richtig? Gibt es solche Fälle schon? Wie hat die Staatsanwaltschaft reagiert? Wurde das Verfahren eingestellt? Wenn ja, mit Bußgeldern? Oder wird vor Gericht entschieden, wie das Strafmaß sein wird? Ich weiß, dass Sie nicht WISSEN können, wie die Staatsanwaltschaft entscheidet, aber können sie das in etwa abschätzen? Und wenn er deswegen vor Gericht kommt, muss er dann die Gerichtskosten tragen? Braucht er einen RA oder kann er auch ( wegen der entstehenden Kosten ) darauf verzichten? Müsste er dann ohne RA vor Gericht erscheinen oder bekommt er einen staatlichen zugeteilt ( keine Ahnung, ob es sowas gibt. Pflichtverteidiger oder so )?
Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 13:13