Eltternzeit: Entscheidung f. das 3. Jahr auch später möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Eltternzeit: Entscheidung f. das 3. Jahr auch später möglich?

Hallo Frau Bader, unser Baby ist da und ich bin nun am Überlegen, ob ich 2 oder 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragen soll. Frage: Falls ich 2 Jahre beantrage und gegen Ende des 2. Jahres feststellen sollte, dass ich noch ein 3. Jahr Elternzeit anhängen möchte, kann man es mir verweigern oder bekomme ich es auf jeden Fall gewährt, wenn ich die Frist von 6 (oder 8 Wochen??) vor Ende des 2. Jahres beantrage? Vielen Dank und liebe Grüße Cora

Mitglied inaktiv - 15.08.2003, 15:13



Antwort auf: Eltternzeit: Entscheidung f. das 3. Jahr auch später möglich?

Hallo, das stimmt leider. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2003



Antwort auf: Eltternzeit: Entscheidung f. das 3. Jahr auch später möglich?

sdf

Mitglied inaktiv - 15.08.2003, 16:15



Antwort auf: Eltternzeit: Entscheidung f. das 3. Jahr auch später möglich?

ot

Mitglied inaktiv - 15.08.2003, 16:53



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