Ich habe mein 1. Kind bekommen und 3 jahre elternzeit beantragt. Nach zwei jahren bekam ich noch ein kind. Damit war mein 3 jahr elternzeit hinfaellig vom ersten kind. Beim zweiten kind beantragte ich ebenfalls 3 jahre elternzeit. Jetzt muesste ich im mai wieder anfangen. Meine frage:
Steht mir noch ein jahr elternzeit zu?
Muss mein ag zustimmen wenn ich jetzt noch das letzte jahr von meinem sohn nehmen moechte?
Bis wann sollte ich es beantragen, falls ich es nehmen kann?
von
strippe
am 03.03.2014, 15:40
Antwort auf:
elterzeitverlaengerung muss ag zustimmen?
Hallo,
der AG kann ablehnen, es gibt keinen Anspruch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2014
Antwort auf:
elterzeitverlaengerung muss ag zustimmen?
Die angemeldete Elternzeit für Kind 1 wurde nicht einfach mit der Geburt von Kind 2 hinfällig, sie läuft einfach weiter, wenn man nichts macht!
Daher wäre es jetzt wichtig zu wissen, ob und was du damals zur Geburt von Kind 2 an deinen AG geschrieben hast und was er geantwortet hat.
Wenn damals die Elternzeit von Kind 1 unterbrochen wurde, hättest du dir das letzte Jahr übertragen lassen müssen (Übertragung über den dritten Geburtstag hinaus). Hast du das damals nicht gemacht, kann dir dein AG das letzte Jahr Elternzeit verwehren.
Beantragen? spätestens 7 Wochen vor Beginn der EZ.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.03.2014, 17:21