Frage: Elterzeit

Hallo Frau Bader, Meine Tochter ist am 22.11 2016 geboren bald wird Sie 1 Jahr. Ich habe mir aber für zwei Jahre Elternzeit genommen bei der Arbeitgeber. Und bei der Eltergeldstelle habe ich online den Antrag gemacht und für ein Jahr falsch geklickt, habe aber nicht gewust, ich habe dan bei der stelle angerufen und es wurde mir gesagt das ich den Antrag ändern soll habe mir aber nicht getraut, ich hatte Angst das ich das Geld was ich bis jetzt bekommen habe zurück zahlen muss an die Elterngelsstelle . Meine frage ist jetzt an Sie? Soll AG wissen das ich das Geld für ein Jahr jetzt nehme oder wie soll ich vorgehen habe kein Ahnung, um eine schnelle Nachtricht würde mich sehr freuen.

von Ardita am 24.07.2017, 16:16



Antwort auf: Elterzeit

Hallo, Wo ist der Fehler? Eg 12 Mo u Ez 2 Jahre. Alles gut. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2017



Antwort auf: Elterzeit

Was hat dein AG damit zu tun wie du EG beziehst? Solange du dich in EZ befindest wenn Du EG bekommst ist alles OK. Der AG ist da völlig außen vor. De hält dir nur deinen Arbeitsplatz frei solange du in EZ bist.

Mitglied inaktiv - 24.07.2017, 17:20



Antwort auf: Elterzeit

Ja ich weiß das der AG nicht damit zu tun hat. Aber meine frage ist. Ich habe meine AG gesagt das ich zwei Jahre nehme, bekomme aber für 1 Jahr das Geld. Was ist mit dem 2 Jahr wer bezahlt mich ? Ich weiss nicht was ich machen soll....

von Ardita am 25.07.2017, 12:32



Antwort auf: Elterzeit

Im zweiten Jahr gibt es kein Geld, außer eben Kindergeld, in wenigen Bundesländern auch noch Erziehungsgeld und bei entsprechender Bedürftigkeit kann man auch versuchen erhöhtes Kindergeld und/oder Wohngeld zu bekommen, evtl sogar Hartz4. Ansonsten ist der Kindsvater in erster Linie für euch zuständig. Und, dir bleibt auch innerhalb der EZ zu arbeiten, bis zu 30 Std die Woche darfst Du das. bei deinem eigentlichen Ag oder mit dessen Zustimmung eben auch woanders.

Mitglied inaktiv - 25.07.2017, 15:10