Hallo! Ich überlege derzeit wie ich am besten Elternzeit beantrage. Geburtstermin meiner Tochter ist der 06.05.2017. Meine Stelle ist keine Vollzeitstelle sondern laut Vertrag arbeite ich 26 Stunden pro Woche. Jetzt möchte ich gern Elternzeit für 2 Jahre(1 Jahr Basiselterngeld) und dann im 2. Jahr wieder Teilzeit arbeiten gehen(Entweder mit den vollen 26 Stunden oder mit weniger). Ist das möglich auch obwohl ich schon vorher keine volle Stelle hatte oder ist es nur für Vollzeitstellen möglich in Elternzeit dann auf Teilzeit arbeiten zu gehen? Kann mein Arbeitgeber mir das verweigern da wir nur ein ganz kleiner Betrieb sind und ich die einzige Angestellte bin? Oder muss er mir auch schon in der Elternzeit dann die Möglichkeit geben das ich meine Teilzeitstelle wieder aufnehmen darf? Wenn ich dann nach dem einen Jahr Baiselterngeld noch weiterhin in Elterzeit bin und wieder Teilzeit arbeite bleibt doch mein Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit bestehen oder? Sollte im Antrag der Elternzeit der Hinweis dann für meinen AG direkt mit rein das ich ab Datum xx wieder für so und so viele Stunden arbeiten komme? Oder dies erst dann 7 Wochen vor Arbeitsantritt? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen! Ich würde mich eine Rückmeldung sehr freuen!
von Jerrylee24 am 14.02.2017, 11:21