Hallo Frau Bader,
ich wollte einmal fragen, ab wann ich beim Arbeitgeber die Elternzeit beantagen muss.
Geht es ab Geburt des Kindes oder ab Ablauf des Mutterschutzes? Als ich im Betrieb angerufen habe, sagten diese mir, das ich das jetzt beantragen muss...der errechnete Entbindungstermin wäre der 28.01.2010.
Wenn ich jetzt 1 Jahr in Elternzeit gehen möchte, wird dabei dann der Mutterschutz angerechnet? Demnach würde der Mutterschutz ja bei mir bis zum 25.03.2010 gehen...vielleicht hätten Sie ein kurzes Beispiel.
Vielen Dank schon mal.
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 12:21
Antwort auf:
Elterzeit beantragen beim Arbeitgeber
Hallo,
7 Wo. vor Beginn! Ich würde es aber zeitnah nach der Geburt machen. erst dann kennen Sie ja den ET.
Ansonsten zählt der Mutterschutz mit in die EZ - am besten geben Sie ein indiv. Datum ein.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2010
Antwort auf:
Elterzeit beantragen beim Arbeitgeber
Hallo
die Elternzeit wird nach Geburt des Kindes beantragt.
Denn da weiss man ja erst, wann das Kind geboren ist.
Vor 3 Jahren hatte man eine Frist von 8 Wochen, es spricht aber nichts dagegen es auch zeitiger nach der Geburt zu machen.
Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 12:37