Hallo Frau Bader,
ich bin zum zweiten Mal schwanger und würde gern meinen Elternzeitvertrag vorzeitig kündigen. Zur Zeit arbeite ich für 26 Wochenstubden Teilzeit in EZ und dieser Vertrag läuft noch bis 26. Oktober 2019. Das zweite Kind kommt voraussichtlich Mitte September, Mutterschutz beginnt am 06.08.2019. Ich habe mir überlegt meinen aktuellen EZ-Vertrag zum 26.07.2019 und die restlichen Tage bis zum Muschu wieder Vollzeit zu arbeiten. Ich will während des Muschus mein volles Gehalt beziehen. Nun zu meiner Frage: ist dieses Vorgehen so möglich bzw. bekomme ich dann auch von meinem AG das volle Gehalt im Muschu?
Vielen Dank für ihre Antwort, Kathleen
von
Kabog82
am 16.02.2019, 14:23
Antwort auf:
Elternzeitvertrag vorzeitig kündigen
Hallo,
um volles MG zu bekommen müssen Sie die EZ (und damit den TZ-V.) am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes kündigen. Vorher geht nur mit Zustimmung des AG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2019
Antwort auf:
Elternzeitvertrag vorzeitig kündigen
wäre es auf einen Tag vor neuen Mutterschutz zu 05.08.19. dem muss dein AG auch nicht zustimmen. Dann lebt dein vollzeit Vertrag wieder auf und du erhälst volles Mutterschutzgeld.
Mitglied inaktiv - 16.02.2019, 14:36
Antwort auf:
Elternzeitvertrag vorzeitig kündigen
Ohne Zustimmung des AG kannst du nur zu Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ vorzeitig beenden.
Davon bedarf es der Zustimmung des AG. Sofern Du kein EG mehr bekommst geht dafür jedes Datum vorher.
Ob erst zum Tag vor dem Mutterschutz oder deutlich davor st für die Höhe des Mutterschutzgeldes egal, in beiden Fällen gibt es das volle Geld.
von
Felica
am 16.02.2019, 14:48
Antwort auf:
Elternzeitvertrag vorzeitig kündigen
um vollen Anteil des AG zu erhalten, reicht es, wenn du die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz kündigst.
wenn du mehr elterngeld möchtest, weil du eben vollzeit arbeitest, geht das ABER nur mit zustimmung des AG. wenn er verneint, gehts nicht. trotzdem erhälst du, wenn du wie oben beschrieben verfährst, in der mutterschutzzeit vollen anteil
von
mellomania
am 16.02.2019, 15:19