Frage: Elternzeitverlängerung

Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob es von Vorteil ist ein drittes Jahr Elternzeit zu nehmen und dort Teilzeit zu arbeiten oder ob ich kein weiteres Jahr Elternzeit beantrage und so in Teilzeit gehe. Ich habe gelesen, dass ich nur so lange ich in Elternzeit bin, zusätzliche Rentenpunkte bekomme (bis 3 Jahre). Wenn ich in der Elternzeit Geld verdiene, wird dies dann im Rentenanspruch oberdrauf gepackt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sind diese Aussagen richtig und ist es also tatsächlich von Vorteil besser ein drittes Jahr Elternzeit zu nehmen und in Teilzeit zu arbeiten als ohne Elternzeit? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Beste Grüße

von gartenfee am 25.04.2014, 17:29



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Hallo, bei der Rente macht das keinen Unterschied. Ansonsten ist es besser, in der EZ TZ zu arbeiten (Kü-Schutz) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2014



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Wegen rente keine Ahnung, aber, Du hast Kündigungsschuz solange wie Du in Elternzeit bist. IMO ein sehr großer Vorteil.

Mitglied inaktiv - 25.04.2014, 18:32



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