Frage: Elternzeitverlängerung

Hallo, meine Tochter wurde im Juli 06 geboren, das 2. Kind kommt im Mai 07. Seit der ersten Geburt bin ich im Erziehungsurlaub. Wann muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, für wie lange ich nun bei dem 2. Kind in Elternzeit bleiben werde? Beim ersten hatte ich 3 Jahre angegeben. Hebe ich davon da quasi ein Jahr auf, oder fällt das weg?

Mitglied inaktiv - 06.03.2008, 07:43



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2008



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