Hallo!
Ich habe für meine Tochter 2 Jahre EZ genommen, die laufen im Mai aus, im August werde ich wieder in Mutterschutz gehen. Kann ich die EZ auch nur für 4 Monate verlängern und die restlichen 8 aufsparen? Bis wann muß ich das mitgeteilt haben?
Herzlichen Dank,
Laura
Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 20:55
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung
Hallo,
Sie müssen das mit Frist 8 Wo. mitteilen. Dem Aufheben muss der AG zustimmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2008
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung
8 Wochen vor beginn des 3. jahres mußt Du es dem AGH mitgeitelt haben.
Ob er der "Aufsparung" zustimmt, das mußt Du mit ihm aushandeln.
Das Gesetz sagt ausdrücklich, daß ein Aufsparen nur mit Zustimmung des AG möglich ist.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 10:45