Hallo Fr. Bader, im Okt 2001 kam mein erster Sohn zur Welt und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, mit der Option, das 3. Jahr später nachzufordern. Mittlerweile bin ich in der Elternzeit meines 3. Kindes, die allerdings am 30. Mrz. diesen Jahres endet. Muß ich das aufgesparte Jahr direkt im Anschluß nehmen, oder ist der Beginn dieses Elternzeitjahres frei wählbar - natürlich mit Absprache des Arbeitgebers - bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres meines 1. Kindes? Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen. Gruß
Mitglied inaktiv - 05.01.2008, 14:12