Frage: Elternzeitverlängerung

Hallo Fr. Bader, zur Zeit bin ich noch in Elternzeit, die ich bis 1. 04. beantragt habe. Ich würde die Zeit gerne nochmal für ein Jahr verlängern ( dann ist meine Tochter 2 Jahre alt). Kann ich denn die Zeit mehrmals verlängern, d.h. ggf. nächstes Jahr dann nochmal um ein Jahr oder muss ich mich jetzt exakt festlegen ? Danke schon mal für die Antwort Gruß Moni

Mitglied inaktiv - 09.12.2006, 12:50



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Hallo, wenn Sie nur ein Jahr genommen haben, haben Sie keinen Anspruch auf weitere EZ. Nur wenn der AG zustimmt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2006



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Sehe ich das richtig, daß Du "nur" für das erste Jahr EZ genommen hast? Tja... das ist schlecht... Wenn man das erste mal EZ mitteilt, dann muß man sich verbindlich für die ersten beiden Jahre festlegen. Das dritte kann ggf. nachgemeldet werden. Fazit: wenn dein AG moitspielt, kannst Du das 2. jahr noch nehmen, wenn nicht, geht das nicht. dann mußt Du 8 Wochen vor beginn des dritten Jahres dieses wieder gemeldet haben. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 10.12.2006, 10:25



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