Frage: Elternzeitverlängerung

Mein Baby ist jetzt ein viertel Jahr und zwei Wochen alt. Ich bekomme Erziehungsgeld (kein Budget)und will wieder arbeiten gehen, wenn der Kleine ein halbes Jahr alt ist. So ist bisher alles beim Arbeitgeber ausgefüllt. Jetzt überlege ich, ob ich nicht danach verkürzt gehen kann- im Rahmen der Elternzeit. Geht das jetzt überhaupt noch?? Ich denke, dass der Arbeitgeber grundsätzlich nichts dagegen hätte- mache mir aber Gedanken, ob das rechtlich noch möglich ist. Es wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Susanne

Mitglied inaktiv - 24.06.2005, 21:52



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Hallo, wenn der AG zustimmt geht es. Ansonsten dürfen Sie aber nur 30 Std/ Wo gehen. Verdienste über 400 € werden auf das EG angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2005



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Wen Dein AG mitmacht, kannst Du jederzeit die EZ verlängern oder verkürzen. So steht das im Gesetz. Nur der Stelle vom EZ-Geld mußt Du es melden :-) Désirée

Mitglied inaktiv - 26.06.2005, 11:07



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