Ich hatte zunächst nur für 1 1/2 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen. Jetzt möchte ich verlängern. Angenommen der AG stimmt zu - kann ich nur die verbleibenden 6 Monate bis zum 2.Geburtstag meines Sohnes beantragen und habe dann noch Anspruch auf das verbleibende 3. Jahr ? Oder muss ich, da es sich bereits um eine Verlängerung handelt, 18 Monate beantragen um das 3. Jahr nicht zu verlieren ? Vielen Dank !
Mitglied inaktiv - 19.04.2005, 23:35