Sehr geehrte Frau Bader,
nach 1 Jahr Elternzeit möchte ich diese nun bei meinem Arbeitgeber verlängern für weitere 3-6 Monate. Die mündliche Zustimmung des Arbeitgebers habe ich bereits (mein schriftlicher Antrag wird jetzt auch gestellt).
Nun meine Fragen:
a) Für die verlängerte Elternzeit habe ich Anspruch, dass mein Arbeitgeber weiterhin meine Sozialversicherungen zahlt?
b) Hätte ich ggf. Anspruch auf Betreuungsgeld für diese Zeit?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
Stephanie
von
Steph06
am 15.10.2013, 09:03
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung - zahlt der AG die Sozialversicherungen?
Hallo,
a) der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherung nicht, Sie sind freigestellt
b) ab dem 15. Lebensmonat
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2013
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung - zahlt der AG die Sozialversicherungen?
Hallo,
Betreuungsgeld ist, so weit ich es verstanden habe, unabhängig davon, ob Du arbeitest oder nicht.
Betreuungsgeld bekommt man, wenn das Kind ab August 2012 geboren ist, und wenn es keine öffentlich geförderte Kinderbetreuungseinrichtung besucht.
Und man bekommt es erst nach dem Ende des Elterngeldbezugs.
von
luvi
am 15.10.2013, 15:44