Hallo Frau Bader, meine beantragte Elternzeit von 2 Jahren läuft am 27.08 dieses Jahres aus. Einen Betreuungsplatz von 9 h für unseren Sohn haben wir bereits. Geplant war das ich nach den 2 Jahren wieder Ganztags arbeiten gehe. Das Problem bei der Sache ist, das mein Arbeitgeber eine Zeitarbeitsfirma ist und im Arbeitsvertrag ein Direktionsrecht für den Großraum München festgelegt ist. Desweiteren muss ich meinen Sohn in die Kinderkrippe bringen und wieder holen. (Was so nicht geplant war) Andere Betreungsmöglichkeiten sind leider aus finanziellen und familiären Gesichtspunkten nicht möglich. Desweiteren möchten wir aufgrund des sehr viel schneller entbrannten Wunsches nach einem 2. Kind im nächsten halben Jahr schwanger werden. Deshalb war unser Plan, dass ich das 3. Elternjahr beantrage und auf Teilzeit in der Nähe bei einem anderen AG arbeiten gehe. Um so Kosten für Benzin und Kinderkrippe zu sparen. Außerdem hätten wir so die Chance auf eine höheres Elterngeld beim 2. Kind. Jetzt ist meine Frage, ist der Plan so überhaupt machbar aus rechtlicher Sicht in wie weit kann mir mein jetztiger AG da ein Bein stellen? Zwecks Genehmigung des 3. Jahres und bei der Arbeit bei einem anderem AG? Darf er pauschal alle meine möglichen Jobangebote ablehnen oder müssen hier gute sachliche Gründe vorliegen wie z. B. Arbeiten bei der Konkurrenz und in Bereichen in die er auch vermittelt? Das 3. Jahr muss ich bis 8. Wochen vor ablauf des 2. Jahres stellen. Oder? Vielen Dank für Ihre Mühe. Anja_1980