Frage:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeitverlängerung für meinen Mann:
Er hat in seinem Betrieb rechtzeitig Elternzeit für 4 Wochen ab der Geburt angemeldet, voraussichtlicher Termin ist der 02.05.14 (also nächsten Freitag).
Nun überlegt er doch, ob er nicht 8 Wochen nehmen soll. Kann man nun vor der Geburt die Elternzeit noch einfach verlängern oder muss der AG dem zustimmen? Ich weiß auch nicht, ob es relevant ist, dass er sich noch in einer Ausbildung befindet.
Vielen Dank schon mal im Vorau für Antworten, natürlich auch von "Laien" ^_^
von
Titius2810
am 25.04.2014, 20:11
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Hallo,
er sollte klären, ob das mit der Ausbildung vereinbar ist!
Ansonsten hat er keinen Anspruch auf Verlängerung. nur, wenn der Ag zustimmt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Möglichkeiten vor allem in Hinsicht auf den weiteren Ausbildungsverlauf sollte er mit der Ausbildungsstelle klären.
Ansonsten vom BEEG her:
Bei der Anmeldung von Elternzeit muss man festlegen, wann und wie man die nächsten 2 JAHRE Elternzeit machen möchte. Meldet man weniger als 2 Jahre an, dann benötigt man die Zustimmung vom AG, wenn man verlängern möchte.
Das gilt auch, wenn man nur 1 Monat angemeldet hat.
Wie habt ihr euch das denn mit dem Elterngeld gedacht? Weil man fürs Elterngeld ja 2 Monate nehmen muss?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.04.2014, 20:28
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Wäre dann ja, sofern das Kind pünktlich kommt eine Anmeldung 5 Wochen vorher.
Somit zu kurz.
Elterngeld gibt es auch nur wenn er 2 Monate nimmt, die aber nicht zusammenliegen müssen.
von
Sternenschnuppe
am 25.04.2014, 20:42
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Mein Mann nimmt ja nicht alleine Elternzeit. Ich nehme die anderen 12 Monate.
Also müsste der AG zustimmen, wenn er jetzt doch 8 Wochen nehmen will bzw. evtl. den 4. Lebensmonat noch mal nehmen will, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich dachte, dass gilt nur, wenn das Kind schon da ist.
von
Titius2810
am 25.04.2014, 20:59
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Euch ist aber bewusst, dass er bei nur 1 Monat kein EG bekommt. Er muss mind 2 Monate nehmen. Und da er nur 1 beantragt hat, muss der Ag für den 2. Sein Ok geben.
von
sternenfee75
am 25.04.2014, 22:18
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Wo steht das denn?
Davon wurde ja noch nie was gesagt, dass 2 Monate Pflicht sind...steht ja nirgends auf dem Antrag drauf....
also sind wir sozusagen "angearscht", wenn der AG sich quer stellt...
von
Titius2810
am 26.04.2014, 04:34
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Ich habe gerade gefunden, das Auszubildende trotzdem Elterngeld bekommen, obwohl sie weiter arbeiten gehen. Ist zwar nicht so, wie wir uns das gedacht haben dann, könnte uns aber helfen. Also könnte er für 2 Monate Elterngeld beantragen und einen davon komplett arbeiten gehen, wenn ich das richtig verstanden habe.
von
Titius2810
am 26.04.2014, 05:57
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Dein Mann muss sich, genau wie Du, beim abgeben einer Elternzeitanmeldu g verbindlich ! für zwei Jahre festlegen.
Dein Mann hat gesagt er nimmt einen Monat, beziehungsweise nur 4 Wochen, was nicht einmal ein ganzer Lebensmonat ist.
Man muss aber komplette Lebensmonate nehmen um Anspruch auf Elterngeld zu haben.
Hat er 4 Wochen ausgemacht oder einen Monat ?
Der AG ist nicht verpflichtet ihm nun noch mehr Elternzeit zu gewähren vor Ablauf der 2 Jahre. Er kann, muss aber nicht.
Jeder kann in der Elternzeit arbeiten und Elterngeld bekommen.
Bis 30 Stunden im Monat darf man arbeiten, der Verdienst wird ab dem ersten Euro angerechnet.
von
Sternenschnuppe
am 26.04.2014, 08:15
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Nachgelesen, Auszubildene haben diese Zeitbeschränkung nicht.
Stellt sich die Frage wozu dann aber Elternzeit ?
Fürs Elterngeld müssen es auf jeden Fall zwei Lebensmonate sein die angemeldet werden.
Hängt also vom Chef ab jetzt.
Viel Erfolg
von
Sternenschnuppe
am 26.04.2014, 08:21
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Muss man jemanden gleich fertig machen und sagen (so kommt es nun mal rüber) "Bist du zu blöd, das zu verstehen?", nur weil man ne Frage hat und selbst doch noch mal wo anders nachgeschaut hat? Danke.
Entschuldigung, dass mein Mann mir etwas unter die Arme greifen will, damit ich nicht gleich nach der Geburt mit zwei Kindern alleine bin.
Und außerdem haben wir natürlich den 1. LM angemeldet. So blöd sind wir nun auch wieder nicht...
von
Titius2810
am 26.04.2014, 10:27
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Die lieben Hormone :-)
Alles Gute für den Endspurt.
P.S. DU hast geschrieben er hat 4 Wochen angemeldet :-)
von
Sternenschnuppe
am 26.04.2014, 10:34
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Wahrscheinlich die Hormone ;-) einfach zuviel Stress am Ende.
Ich mach da zwischen 4 Wochen und 1 Monat keinen Unterschied.
von
Titius2810
am 26.04.2014, 10:57
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Viele verlieren ihren Anspruch, weil sie wirklich nur Wochen nehmen.
War nicht bös gemeint, aber hier liest man so einiges mit der Zeit, daher wird man bei gewissen Formulierungen stutzig.
von
Sternenschnuppe
am 26.04.2014, 11:06
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung VOR der Geburt (Vater)
Danke. Ich habs auch wirklich nicht böse gemeint, aber ich hab echt nur Stress im Moment und reagier zur Zeit ziemlich empfindlich und nehm viele Sachen zu ernst. Sorry.
wir werden auf jeden Fall vernünftig mit dem AG reden und mal nachfragen, ob er trotzdem die ersten beiden Monate zu hause bleiben darf. Ansonsten versuchen wir die zweite Variante, dass er arbeiten geht und trotzdem EG bekommt. Mal schauen.
von
Titius2810
am 26.04.2014, 11:13