Frage:
Elternzeitverlängerung? Antrag auf Elternzeit für 2. Kind?
Sehr geehrte Frau Bader,
mein Sohn wurde am 21.10.13 geboren. Für ihn habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt und bewilligt bekommen. D.h. die Elternzeit endet jetzt am 22.10.15.
Ich hatte allerdings überlegt, die Elternzeit für ein weitere Jahr zur verlängern (Frist von 7 Wochen einhaltend).
Jetzt habe ich gestern erfahren, daß ich erneut schwanger bin. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 16.03.16, Beginn des Mutterschutzes 05.02.16.
Ich weiß nun nicht so wirklich wie ich mich verhalten soll, zumal ich zu meinem Arbeitgeber und den Kollegen seit längerer Zeit keinen Kontakt mehr habe und ich eigentlich nach Ende der Elternzeit(en), dort nicht mehr arbeiten möchte, da, auf Grund Umzug in eine andere Stadt, der Arbeitsweg länger wäre, als die dann geplante Arbeitszeit!).
Wie beantrage ich die beiden Eltenrzeiten am besten???
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
von
Schmunzelhase75
am 31.07.2015, 13:32
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung? Antrag auf Elternzeit für 2. Kind?
Hallo,
verlängern Sie die EZ bis zum beginn des 2. Mutterschutzes. Dann bekommen Sie das volle MG.
Oder Sie arbeiten eben wieder bis zu dem Termin - dann bekommen Sie mehr EG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.08.2015
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung? Antrag auf Elternzeit für 2. Kind?
Du beendest die Elternzeit zum Tag vor neuen Mutterschutz und bekommst volles Mutterschutzgeld.
Dann nimmst Du die kompletten drei Jahre für Kind 2 nach der Geburt und suchst Dir dann was neues, wenn Du wieder arbeiten willst.
Ggf. kannst Du auch darum bitten das 3. Jahr von Kind 1 direkt im Anschluss an die 3 Jahre von Kind 2 zu hängen. Dann hättest Du ab Geburt 4 Jahre Puffer.
Findest Du was Neues,dann bittest Du um einen Auflösungsvertrag oder kündigst fristgerecht.
von
Sternenschnuppe
am 31.07.2015, 14:24
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung? Antrag auf Elternzeit für 2. Kind?
Hallo Sternschnuppe!!!
Vielen Dank für Deine Antwort.
Hast Du zufällig auch eine Idee, wie ich das schriftlich formulieren kann?
Ich stehe da im Moment ziemlich auf der Leitung....! :-(
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Mein bisheriger Entwurf:
Sehr geehte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Verlängerung meiner Elternzeit, um die Betreuung und Erziehung meines Sohnes ....., geboren am 21.10.2013 weiter fortsetzen zu können.
Gleichzeitig möchte ich Sie über meine erneute Schwangerschaft in Kenntnis setzen.
Der errechnete Entbindungstermin ist der 16.03.2016.
Laut beiliegendem ärztlichem Attest würde der Mutterschutz am 05.02.1016 beginnen.
Bis zu diesem Datum möchte ich auch die Elternzeit für meinen Sohn fristgerecht ausdehnen.
Nach der Geburt des 2. Kindes werde ich dann die Elternzeit für das 2. Kind beantragen.
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von
Schmunzelhase75
am 31.07.2015, 22:24
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung? Antrag auf Elternzeit für 2. Kind?
Oh. Überschneidet sich gar nicht.
Hatte ich falsch gesehen.
Du musst gar nix beantragen, nur melden, der AG darf nix ablehnen.
Mal grob : Melde ich an, die Elternzeit meines Kindes ( .... ) bis zum 04.02.2016 zu verlängern.
Ab 05.02.2016 beginnt der Mutterschutz für mein zweites Kind.
Fur Ihre Planung melde hiermit schon an drei Jahre Elternzeit ab Geburt zu nehmen. Bescheinigung über Mutterschutz und Geburtsbescheinigung werde ich fristgerecht nachreichen.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Das alles bis spätestens 7 Wochen vor Ende der aktuellen Elternzeit.
Kannst aber auch die üblichen 12 Wochen abwarten und dann samt Bescheinigung der Schwangerschaft schon abschicken.
von
Sternenschnuppe
am 01.08.2015, 07:18
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung? Antrag auf Elternzeit für 2. Kind?
Guten Morgen Sternenschnuppe!
Noch mal Danke....!
7 Wochen vor Ende der aktuellen Elternzeit...., das wäre der 02.09.!!!
Und genau dann am 02.09. wäre ich in SSW 12+0. :-)
Das paßt ja wie Faust auf`s Auge!!!!
Ich glaube, dann werde ich das so machen!!!
Vielen lieben Dank!!!!
von
Schmunzelhase75
am 01.08.2015, 09:00
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung? Antrag auf Elternzeit für 2. Kind?
Gerne :-)
Das passt wirklich perfekt.
von
Sternenschnuppe
am 01.08.2015, 15:03
Antwort auf:
Elternzeitverlängerung? Antrag auf Elternzeit für 2. Kind?
Hall Frau Bader!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich denke, ich werde die Elternzeit für meinen Sohn zunächst bis zum 04.02.16 verlängern, um dann das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen.
Denn:
sollte ich in den 12 Wochen zwischen Ende der Elternzeit und Beginn des "neuen" Mutterschutzes arbeiten, würde mir das nur 5,-€ mehr an Elterngeld einbringen.
Das ist mir der "Arbeitsstreß" nicht wert. ;-)
Viele Grüße
von
Schmunzelhase75
am 09.08.2015, 13:08