Frage: Elternzeitverkürzung

Hallo, mein AG verlangt aufgrund betrieblicher Belange die Reduzierung der Elternzeit. Genehmigt wurden 24 Monate mit TZ Arbeit 30h/Woche. 12 Monate dieser EZ sind schon rum. Ich bin bereit auf die Bedürfnisse des AG einzugehen, habe aber die Frage: Was ist wenn familiär das zeitlich doch nicht funktioniert (Frau möchte auch wieder arbeiten). Habe ich dann nochmal Anspruch auf die restlichen Monate und vielleicht das 3. Jahr oder ist das verwirkt wenn man die 2 Jahre nicht voll ausschöpfen konnte. Muss AG einer erneuten EZ oder der Verlängerung der alten (12 Monate) zustimmen oder gelten dann die 7 Wochen Frist einfach. Vielen lieben Dank

von sebiotec am 25.04.2017, 08:13



Antwort auf: Elternzeitverkürzung

Hallo, hier kann der Arbeitgeber nichts verlangen, Sie haben einen Anspruch. wenn sie freiwillig bereit sind, die Zeit zu verkürzen, würde ich festhalten, am besten schriftlich, dass sie die restliche Zeit dann eben später nehmen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2017



Antwort auf: Elternzeitverkürzung

Naja, rein rechtlich kann der AG verlangen was er will, er hat bei der EZ kein Mitspracherecht. Es ist also reine Kulanz deinerseits - und das würde ich auch so festhalten lassen. Falls Du dich bereit erklärst doch frühzeitig wieder VZ zu arbeiten, dann würde ich mir schriftlich festhalten lassen das du einen entsprechenden Ausgleich bekommst, sprich das Du zB das 3te Jahr bis zur Einschulung nutzen kann.

Mitglied inaktiv - 25.04.2017, 15:43