Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich Elternzeitverkürzung.
Ich habe Elternzeit bis einschließlich 14.10.2015 und lasse mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen.
Mein Arbeitgeber hat mir angeboten zum 01.08.2015 wieder Vollzeit anzufangen.
Das würde bedeuten, dass ich die Elternzeit um 2 1/2 Monate verkürzen würde.
Was muss ich dann beachten, wenn ich dem zustimme, bezüglich Elterngeld, Krankenversicherung Lohnsteuerklasse?
Jetzt haben wir die Steuerklassen 3/5, vorher 4/4
von
Lotus3101
am 24.04.2014, 16:32
Antwort auf:
Elternzeitverkürzung
Hallo,
Sie können Tz in der EZ arbeiten. Oder eben verkürzen. Das EG bekommen Sie trotzdem weiter (im 2. Jahr). KK und Lohnsteuerklasse sind unproblematisch
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Elternzeitverkürzung
Hallo, ich bin zwar kein Experte, man kann aber auch innerhalb der Elternzeit arbeiten. Hab ich auch gemacht. Das musst du beim Jugendamt bei der Elterngeldstelle angeben, und bei deinem Arbeitgeber mal anfragen wie der werdegang ist. LG
von
Valby
am 25.04.2014, 11:09