Liebe Frau Bader,
Mein Chef ist nun doch auf meinen Antrag eingegangen in meiner 2-jährigen Elternzeit ab 1.5.2014 bis Ende (31.1.2015) in Teilzeit zu arbeiten. Nun schickte er mir eine Elternzeitvereinbarung. Eigentlich hatte ich es so verstanden, dass er mir einen unbefristeten TZ-Vertrag gibt. Weil auch nach meiner Elternzeit habe ich erst mal nicht vor VZ zu arbeiten. Wie stehen die Chancen nach meiner Elternzeit weiterhin TZ arbeiten zu können, falls mein AG sich quer stellt?
Ich würde außerdem gern wissen, ob es möglich ist meine Elternzeit auf drei Jahre zu verlängern? Muss der AG zustimmen? Und wie ist die Lage wenn ich in der Elternzeit schwanger werde?
Vielen Dank schon mal.
von
Fairy1987
am 26.04.2014, 17:35
Antwort auf:
Elternzeitvereinbarung Teilzeit, danach weiter TZ arbeiten?
Hallo,
Sie haben einen Anspruch auch nach der EZ, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Elternzeitvereinbarung Teilzeit, danach weiter TZ arbeiten?
Du möchtest doch Teilzeit in Elternzeit machen?
Dann gibt es auch einen Teilzeitvertrag über die Dauer der Elternzeit!
Ganz normal und eigentlich auch von Vorteil, dass dein Vollzeitvertrag noch erhalten bleibt...
Wenn du nach der EZ noch Teilzeit machen möchtest, kann der AG das nicht aus betrieblichen Gründen ablehnen (wenn TZ in EZ ging).
Da du 2 Jahre angemeldet hast, kannst du mit einer Frist von 7 Wochen bis zum (Tag vor dem) 3. Geburtstag verlängern. Das muss der AG hinnehmen. Für die Verlängerung der TZ in EZ solltest du dich min 3 Monate vorher bei ihm melden, denn dafür brauchst du die Genehmigung.
Würdest du in der Zeit schwanger... Was möchtest du denn da wissen? An deinen vertraglichen Vereinbarungen ändert das erstmal nix.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 26.04.2014, 23:59