Guten Abend, Bei der Geburt von Kind 1 im Frühling 2014 war ich arbeitslos. Seit 10/2017 arbeite ich wieder. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich von Kind 1 keinerlei Ansprüche auf Übertragung von Elternzeit habe, da ich in den ersten drei Lebensjahren keinen Anspruch auf Elternzeit hatte (da kein Arbeitgeber vorhanden war)? In 11/2015 kam Kind 2. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich bei Kind 2 einen Anspruch auf Elternzeit habe für den Zeitraum seit Arbeitsbeginn in 10/2017 bis zu seinem 3. Geburtstag? Und kann ich mir diese 15 Monate dann auf die Zeit nach seinem 3. Geburtstag übertragen lassen? Wenn ja, wann muss ich das tun? Danke!
von roza_soza am 18.02.2018, 00:48