Liebe Frau Bader,
ich habe insgesamt vier Kinder im Alter von 15, 12, 3 7/12 und 0 Jahre. Mein zweitjüngstes Kind ist am 12.01.2015 und mein jüngstes am 07.08.2018 geboren. Nun geht es um die Elterzeitplanung. Für meinen älteren Sohn ahne ich bisher reichlich ein Jahr Elterzeit in Anspruch genommen.
Ich würde nun gerne die volle Elternzeit (3J.) für den Jüngsten (geb: 07.08.2018) nehmen und direkt im Anschluss noch ein verbliebenes Jahr für den Älteren. Das hieße z.B. zunächst 07.08.18-06.08.21. Kann ich dann direkt im Anschluss 07.08.21-06.08.22 das eine Jahr für den Älteren nehmen, obwohl dieser am 12. des Monats (12.01.2015) geboren ist?
Mit anderen Worten: wie genau bin ich an das jeweilige Geburtsdatum des Kindes gebunden. Muss die jeweilige Elternzeit immer in vollen Monaten oder kann diese auch tageweise genommen werden.
Vielen herzlichen Dank!!!
von
Kleeblattkomplett
am 20.08.2018, 13:20
Antwort auf:
Elternzeitplanung zweier Kinder
Hallo,
die Elternzeit für das jüngste Kind hätten sie schon beantragen müssen. Es sei denn, es war ein Früchtchen. Ansonsten können Sie für Ihr zweitjüngstes Kind bis zu zwölf Monate Elternzeit beantragen, haben aber keinen Anspruch, wenn der Arbeitgeber ablehnt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2018
Antwort auf:
Elternzeitplanung zweier Kinder
Herzlichen Glückwunsch, aber wieso jetzt erst Planung? Du hättest die EZ bereits schon längst dem AG mitteilen müssen. Oder war euer Neugeborenes ein Frühchen? Ansonsten hätte die EZ-Meldung spätestens am 14.08 beim AG liegen müssen. damit du die 7 Woche Frist einhalten kannst. Du kannst jetzt nur hoffen das du nahtlos noch EZ nach dem Mutterschutz bekommst, andernfalls wirst du die Tage mit Urlaub überbrücken müssen oder arbeiten müssen und damit auch EG verlieren.
Mein Rat wäre, melde erst 2 Jahre für das jüngste Kind an. Daran anschließen nehme die restliche EZ von Kind2 falls der AG zustimmt und du das im Vorfeld bereits in die Wege geleitet hast und dann die Restzeit von Kind 4. Da Kind 3 vor dem 30.06.15 geboren wurde kannst du nur längstens 12 Monate übertragen über den 3ten Geburtstag hinaus. Da das Kind auch schon älter wie 3 Jahre ist geht das auch nur wenn du dem AG vorher mitgeteilt hast das du die EZ über den 3ten Geburtstag hinaus überträgst. Hast du das nicht gemacht ist das Jahr weg. Deshalb erst Kind 4 weil du dich für 2 Jahre festlegen musst und für das Kind mehr Zeit hast wie für das 3te. Zudem ist es für die EG-Kasse leichter.
Und EZ kann man taggenau nehmen. Nur für das EG ist es wichtig das man ganze Lebensmonate nimmt.
von
Felica
am 20.08.2018, 13:41