Sehr geehrte Frau Bader, ich lasse mir das Elterngeld (ca. 800€ im Monat) über einen Zeitraum von 2 Jahren auszahlen, da für uns feststeht, dass wir unseren zweiten Sohn nicht vorher in die Fremdbetreuung geben wollen. Nun würde mein Mann jedoch gern mehr Zeit mit seinen Kindern verbringen und die Familienarbeit gerechter aufteilen. Wir würden also gern vor Ablauf der 2 Jahre, im zweiten Lebensjahr die Arbeitszeit untereinander aufteilen (z.B. mein Mann 60% und ich 40%), damit unser Sohn auch weiterhin Zuhause betreut werden kann. Würde mir in dem Fall die Elterngeldauszahlung gekürzt werden, obwohl wir ja als Familie den gleichen Verdienstausfall haben (mein Mann und ich verdienen exakt gleich viel) wenn nur mein Mann arbeitet wie wenn wir uns die Wochentage untereinander aufteilen? Herzlichen Dank! Susanna
von Susanna1988 am 17.08.2018, 14:15