Liebe Frau Bader, Leider habe ich die Antwort nicht genau verstanden. Fakt ist das ich bei der Geburt meines ersten Kindes(Dez.04)2Jahre EZU beantragt habe und das dritte für den Zeitraum bis zum 8 Lj., alles schriftlich. Mein AG bescheinigte mir jedoch nur den Antrag für die 2Jahre, und gab mir mündl. die Aussage " das wird dann wohl schon so gehn, wir müssen den Antrag nicht schriftlich bescheinigen. Mein Problem besteht darin, dass ich bei einem großem AG beschäftigt bin (Absprache mit Personalbüro) der sich nicht unbedingt an mündliche Absprachen hält(10 Jahre Erfahrung. Nun wird im März mein 2 Kind geboren und ich weiß nicht wie ich die Zeit aufteilen soll und wie ich vor allem meinem Ag zu einer Schriftlichen Zusage bewegen soll. Kann ich mich jetzt überhaupt noch für das 3 Jahr zu einem späteren Zeitpunkt(z.b. März 2010) festlegen und gilt das dann als bindend beantragt, da vor Vollendung des 3Lebenjahres? Mein AG scheut keinen Gang zu Gerichten, was ich ja gerne vermeiden möchte und es mir auch überhaupt nicht leisten kann. Warum wird es einem so schwer gemacht? Über eine Antwort würde ich mich sehr sehr freuen,Vielen lieben Dank Grüsse Claudia und Philip und *
Mitglied inaktiv - 02.03.2007, 13:23