Frage: Elternzeitfrage

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe für meine große Tochter (inzwischen 5) nie Elternzeit genommen, außer das 1. während ALG2 Bezug. Ich trt vor der Schwangerschaft mit meinem 2. Kind in mein erstes Beschäftigungsverhältnis, für dieses Kind nehme ich alle drei Jahre Elternzeit. Nun die Frage: Darf ich für mein erstes Kind noch 2 Jahre Elternzeit nehmen, in der ich nur nebenbei bemerkt, in Teilzeit arbeiten würde? Steht mir für dieses Kind überhaupt noch Elternzeit zu, da ich zur Geburt noch nie "gearbeitet" hatte? Vielen Dank.

von novemberfee am 26.04.2013, 16:53



Antwort auf: Elternzeitfrage

Hallo, man kann über das dritte Lebensjahr hinaus bis zum achten Lebensjahr mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monate Elternzeit nehmen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2013



Antwort auf: Elternzeitfrage

Nein. Elternzeit heißt lediglich dass der Job freigehalten wird und Krankenkase etc. frei sind. Ohne Arbeitgeber hast Du fürs 1. Kind keine Elterzeit erworben.

von Sternenschnuppe am 26.04.2013, 22:16



Antwort auf: Elternzeitfrage

Dass du damals keinen Arbeitgeber hattest, ist heute egal. Grundsätzlich kann Elternzeit nur bis zum 3. Geburtstag genommen werden. Es ist möglich bei seinem AG um Übertragung von bis zu 12 Monaten Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus zu bitten. Das konntest du nicht, weil du keinen AG hattest. Auch heute könntest du dich mit deinem heutigen AG darauf einigen, bis zu 1 Jahr Elternzeit für Kind 1 zu nehmen (bis zum 8 Geburtstag). Wenn dein AG aber nicht will, hast du keine Chance. Gruß Sabine

von SumSum076 am 26.04.2013, 22:58



Antwort auf: Elternzeitfrage

Hallo, danke für eure Antworten. Nun ist es einmal nein und einmal ja. Bin gespannt was Fr. Bader sagt. Wenn ich noch 1 Jahr Elternzeit für das erste Kind nehmen könnte, müsste der Arbeitgeber dem zustimmen. Er kann aber im Prinzip gar nicht wissen, ob ich diese Elternzeit für Kind 1 schon bei einem eventuellen früheren AG in Anspruch genommen habe ( was ja nicht so ist, weil der jetzige mein 1.AG ist).

von novemberfee am 29.04.2013, 14:39



Antwort auf: Elternzeitfrage

Dann zitiere ich mal aus der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, Seite 67, Mitte: "Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite können sich auch noch nach Vollendung des dritten und längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes über die Übertragung von nicht verbrauchter Elternzeit einigen." Falls ich es noch nicht gesagt hab, es gehen nur noch maximal 12 Monate Elternzeit. Gruß Sabine

von SumSum076 am 29.04.2013, 21:37



Antwort auf: Elternzeitfrage

Hallo Sabine , lieben Dank. Nun steht da aber nichts zum 1. Kind, bei dem ich nie in einem Beschäftigungsverhältnis war. Steht mir für dieses Kind bei meinem jetzigen ersten AG überhaupt noch 1 Jahr zu? Er wurde erst mein Ag, als das Kind 2 Jahre alt war und ich war zuvor arbeitslos.

von novemberfee am 30.04.2013, 13:48