Frage: Elternzeitende

Hallo, Im September endet die Elternzeit (nach drei Jahren) für mein erstes Kind. Im November würde der Mutterschutz für unser zweites kind beginnen. Muss ich in diesesn zwei Monaten arbeiten gehen? Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren? viele Grüße Ana

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 11:02



Antwort auf: Elternzeitende

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2009



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